Kassanova

Nutzungsbedingungen

Stand: 3. September 2026

1. Anbieter und Geltung

Azhya Mahmood, Am Balsberg 40, 8302 Kloten, azhya.mahmood09@gmail.com (nachfolgend «Anbieter»).

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Webanwendung «Kassanova» durch Vereine und ähnliche Organisationen (nachfolgend «Kunde»). Sie werden mit der Registrierung angenommen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.

Bestandteil dieser Bedingungen sind die Datenschutzerklärung und die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung.

2. Leistungsgegenstand

Der Anbieter stellt eine Webanwendung zur Verfügung, mit der ein Verein seine Mitglieder verwaltet, Beitragsrechnungen als Schweizer QR-Rechnung erzeugt, Mahnungen erstellt und Zahlungen aus selbst hochgeladenen Kontoauszügen im Format camt.053 zuordnet. Optional versendet die Anwendung diese Unterlagen per E-Mail.

Die Anwendung ist ein Werkzeug, keine Buchhaltungs-, Rechts- oder Steuerberatung. Sie hat keinen Zugriff auf Bankkonten und löst keine Zahlungen aus.

3. Registrierung und Konto

Registrieren dürfen sich nur handlungsfähige Personen, die zur Vertretung des Vereins befugt sind. Die Angaben müssen zutreffend sein. Zugangsdaten sind geheim zu halten; der Kunde meldet einen Missbrauchsverdacht unverzüglich.

4. Testphase

Die ersten 30 Tage sind kostenlos und unverbindlich. Es entsteht daraus keine Zahlungspflicht und keine automatische Verlängerung. Wird nicht bezahlt, greift Ziffer 8.

5. Preis und Rechnungstellung

Das Abonnement kostet CHF 120.00 pro Jahr und Verein, unabhängig von der Anzahl Mitglieder. Es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, da keine Steuerpflicht besteht.

Abgerechnet wird per Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Es erfolgt keine automatische Belastung und keine stillschweigende Verlängerung: für jede weitere Periode wird eine neue Rechnung gestellt, die der Kunde bezahlen kann oder nicht.

6. Preisänderungen

Der Anbieter kann den Preis für künftige Abonnementsperioden ändern. Eine Änderung wird mindestens 60 Tage vor Beginn der neuen Periode per E-Mail angekündigt. Der Kunde kann in diesem Fall auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen; bereits bezahlte Perioden bleiben zum alten Preis bestehen.

7. Laufzeit und Kündigung

Das Abonnement läuft jeweils ein Jahr. Eine Kündigung ist jederzeit über die Anwendung möglich und wirkt auf das Ende der bezahlten Periode; bis dahin bleibt der Zugang vollständig nutzbar. Bereits bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.

Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende einer Periode kündigen sowie fristlos bei erheblichem Missbrauch. In beiden Fällen bleibt der lesende Zugriff nach Ziffer 8 bestehen.

8. Folgen der Nichtbezahlung

Bleibt eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist zuzüglich einer Kulanzfrist offen, wird der Zugang auf Lesen beschränkt: Es lassen sich keine neuen Datensätze, Rechnungen oder Mahnungen mehr erzeugen.

Sämtliche Daten bleiben einsehbar und herunterladbar. Der Anbieter behält keine Kundendaten zurück, um Zahlungen durchzusetzen — weder bei Zahlungsverzug noch nach einer Kündigung.

9. Pflichten des Kunden

10. Verfügbarkeit und Unterhalt

Der Anbieter bemüht sich um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit und gewährt keine Gutschriften für Ausfälle. Planbare Unterbrüche werden nach Möglichkeit angekündigt und in Randzeiten gelegt.

Der Anbieter darf die Anwendung weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern. Wird eine wesentliche Funktion eingestellt, wird das 60 Tage im Voraus angekündigt; der Kunde kann auf diesen Zeitpunkt kündigen.

11. Datensicherung

Der Anbieter führt Sicherungen des Gesamtbestandes durch. Diese dienen der Wiederherstellung des Betriebs und ersetzen keine eigene Sicherung des Kunden. Dem Kunden wird empfohlen, seine Daten regelmässig selbst herunterzuladen — die Anwendung stellt dafür jederzeit alle Belege bereit.

12. Haftung

Der Anbieter haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen, ebenso die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust, soweit dieser durch eine zumutbare eigene Sicherung des Kunden vermeidbar gewesen wäre.

Soweit eine Haftung besteht, ist sie auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat. Die Haftung für Personenschäden bleibt unbeschränkt.

13. Rechte an der Anwendung

Die Anwendung bleibt Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht übertragbares Recht zur Nutzung. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.

Die vom Kunden erfassten Daten bleiben seine. Der Anbieter erwirbt daran keine Rechte und nutzt sie nicht für eigene Zwecke.

14. Höhere Gewalt

Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters — etwa Ausfälle von Vorleistungen, behördliche Anordnungen oder Naturereignisse — befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert ein solches Ereignis länger als 30 Tage, können beide Seiten auf den Zeitpunkt der Beendigung kündigen.

15. Übertragung

Der Anbieter kann den Vertrag im Rahmen einer Geschäftsübertragung auf einen Dritten übertragen. Der Kunde wird 30 Tage im Voraus informiert und kann auf diesen Zeitpunkt kündigen.

16. Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten oder nutzt er die Anwendung danach weiter, gelten sie als angenommen. Bei Widerspruch kann er auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

17. Teilnichtigkeit

Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen bestehen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit nicht zwingende Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.